Den richtigen Angebotspreis finden und die Immobilie verkaufen – so vermeiden Eigentümer teure Fehler

17.08.2026

Den richtigen Angebotspreis finden und die Immobilie verkaufen – so vermeiden Eigentümer teure Fehler

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Den richtigen Angebotspreis finden und die Immobilie verkaufen – so vermeiden Eigentümer teure Fehler

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Wer eine Immobilie verkaufen möchte, entscheidet bereits mit dem Angebotspreis darüber, ob der Markt aufmerksam reagiert oder das Objekt monatelang unbeachtet bleibt. Ein zu hoher Preis verlängert die Vermarktungsdauer und provoziert spätere Abschläge. Ein zu niedriger Ansatz beschleunigt zwar den Abschluss, kann Eigentümer jedoch Zehntausende Euro kosten. Grundlage jeder belastbaren Verkaufsstrategie ist deshalb eine realistische Immobilienbewertung, die Lage, Grundstück, Wohnfläche, Baujahr, Zustand, Energieeffizienz und aktuelle Vergleichsangebote berücksichtigt.

Neben dem Preis beeinflusst die Vorbereitung das Ergebnis. Fehlende Grundrisse, ungeklärte Wohnrechte oder ein abgelaufener Energieausweis fallen spätestens bei der Finanzierungsprüfung auf. Kaufinteressenten reagieren auf solche Lücken zunehmend sensibel, weil Banken Beleihungswert und Kreditrisiko sorgfältiger prüfen. Vollständige Unterlagen schaffen dagegen Vertrauen und verkürzen den Weg vom Erstkontakt bis zum Notartermin.

Eigentümer sollten außerdem früh festlegen, ob sie privat vermarkten oder einen Makler beauftragen. Ein regionaler Dienstleister wie Harzimmo in Langelsheim kann beispielsweise die Wertermittlung, Exposé-Erstellung, Besichtigungen, Preisverhandlungen und Vertragsabwicklung übernehmen. Auch eine kostenlose erste Marktwerteinschätzung kann helfen, unrealistische Erwartungen rechtzeitig zu korrigieren. Entscheidend bleibt eine nachvollziehbare Vorgehensweise: Marktwert bestimmen, Verkaufsunterlagen ordnen, Zielgruppe definieren und erst danach mit einer professionellen Präsentation an den Markt gehen.

Aspekt 1 von Immobilie verkaufen

Der Angebotspreis ist keine Wunschzahl, sondern das Ergebnis mehrerer Bewertungsverfahren. Beim Vergleichswertverfahren werden tatsächlich erzielte Kaufpreise ähnlicher Objekte herangezogen. Es eignet sich besonders für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und standardisierte Einfamilienhäuser in Gebieten mit ausreichend vielen Transaktionen. Für vermietete Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeobjekte steht häufig das Ertragswertverfahren im Mittelpunkt. Es bewertet vor allem nachhaltig erzielbare Mieten, Bewirtschaftungskosten, Bodenwert und Liegenschaftszins. Das Sachwertverfahren betrachtet dagegen Boden, Gebäudeherstellungskosten, Alter und baulichen Zustand.

Wer eine Immobilie verkaufen will, sollte sich nicht allein an den Angebotspreisen großer Portale orientieren. Dort stehen zunächst Verkäuferwartungen, keine notariell beurkundeten Ergebnisse. Ein Haus kann für 480.000 Euro inseriert sein und später für 435.000 Euro den Eigentümer wechseln. Aussagekräftiger sind Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, regionale Grundstücksmarktberichte und belastbare Vergleichsverkäufe.

Auch Mikrolagen verursachen erhebliche Unterschiede. Zwei Häuser mit identischer Wohnfläche können trotz eines Abstands von nur wenigen Straßen deutlich verschiedene Werte erreichen. Verkehrslärm, Hanglage, Hochwasserrisiko, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Glasfaseranschluss und der Zustand des direkten Umfelds wirken unmittelbar auf die Nachfrage. Im Harz spielen zusätzlich touristische Attraktivität, Erreichbarkeit und regionale Bevölkerungsentwicklung eine Rolle.

Vor der Preisfestlegung empfiehlt sich zudem eine nüchterne Bestandsaufnahme. Ein neues Bad erhöht den Verkaufspreis nicht automatisch um seine vollständigen Baukosten. Umgekehrt können ein undichtes Dach, alte Heiztechnik oder Feuchtigkeit den Verhandlungsspielraum erheblich vergrößern. Eine fundierte Marktwertanalyse trennt werterhöhende Merkmale von rein persönlichen Investitionen und liefert damit die Grundlage für eine belastbare Preisstrategie.

Aspekt 2 von Immobilie verkaufen

Eine überzeugende Vermarktung beginnt nicht mit der Immobilienanzeige, sondern mit einer vollständigen Dokumentation. Interessenten wollen prüfen, was sie erwerben; finanzierende Banken benötigen belastbare Flächen-, Eigentums- und Gebäudedaten. Fehlende Unterlagen führen häufig zu Rückfragen, verzögern Kreditentscheidungen und schwächen die Verhandlungsposition des Verkäufers.

Vor dem Vermarktungsstart sollten insbesondere folgende Dokumente vorliegen:

  • Aktueller Grundbuchauszug mit Angaben zu Eigentum, Grundschulden, Wohnrechten und Dienstbarkeiten
  • Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte zur eindeutigen Darstellung von Grundstück und Grenzen
  • Genehmigte Bauzeichnungen, Grundrisse und eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung
  • Gültiger Energieausweis sowie Angaben zu Heizungsart, Baujahr und wesentlichen Energieträgern
  • Nachweise über Modernisierungen, Rechnungen, Garantien und gegebenenfalls bestehende Wartungsverträge
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Bei vermieteten Objekten: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Kautionsnachweis und Informationen zu Mieterhöhungen

Die Präsentation muss anschließend sachlich und visuell überzeugen. Professionelle Fotos zeigen helle, aufgeräumte Räume aus realistischen Perspektiven. Stark bearbeitete Weitwinkelaufnahmen erzeugen zwar Aufmerksamkeit, führen bei Besichtigungen aber schnell zu Enttäuschungen. Das Exposé sollte Wohnfläche, Grundstücksgröße, Zimmerzahl, Modernisierungen und laufende Kosten präzise benennen. Erkannte Mängel gehören ebenfalls in die Kommunikation; bewusst verschwiegene Schäden können später Gewährleistungsstreitigkeiten auslösen.

Einen strukturierten Überblick über Vermarktung und Abwicklung bietet der Ratgeber Immobilie verkaufen: Von der Anzeige bis zum Notartermin. Für Eigentümer von Einfamilienhäusern liefert auch Haus verkaufen – Immobilie clever verkaufen praxisnahe Hinweise. Bei einer Betreuung durch Harzimmo können Unterlagenprüfung, Exposé, Terminorganisation und Interessentenkommunikation gebündelt werden. Die Verantwortung für richtige Angaben bleibt dennoch ein zentraler Bestandteil jedes Verkaufsprozesses.

Aspekt 3 von Immobilie verkaufen

Nicht jeder Interessent mit ernsthaftem Auftreten verfügt über eine gesicherte Finanzierung. Vor intensiven Verhandlungen ist deshalb eine Bonitätsprüfung sinnvoll. Geeignet sind eine Finanzierungsbestätigung der Bank, ein belastbarer Eigenkapitalnachweis oder eine schriftliche Bestätigung des Kreditvermittlers. Sensible Unterlagen sollten nur zweckgebunden verarbeitet und nicht länger als erforderlich gespeichert werden.

Die Zahlungsfähigkeit hängt auch von den Kaufnebenkosten ab. Besonders relevant ist die Grunderwerbsteuer, die grundsätzlich der Käufer trägt. Ihre Höhe unterscheidet sich 2026 weiterhin nach Bundesland:

Bundesland Grunderwerbsteuersatz 2026 Steuer bei 400.000 Euro Kaufpreis
Bayern 3,5 % 14.000 Euro
Sachsen 3,5 % 14.000 Euro
Niedersachsen 5,0 % 20.000 Euro
Hamburg 5,5 % 22.000 Euro
Brandenburg 6,5 % 26.000 Euro

Die Beispielbeträge beziehen sich auf einen steuerpflichtigen Kaufpreis von 400.000 Euro; bewegliches Inventar kann bei korrekter, realistischer Ausweisung anders behandelt werden. Hinzu kommen für Käufer regelmäßig Notar- und Grundbuchkosten. Je höher diese Belastung ausfällt, desto stärker wirkt sie auf Eigenkapitalbedarf und Finanzierungsspielraum. Verkäufer sollten daher nicht nur den nominellen Preis, sondern auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Angebots bewerten.

Nach der Einigung erstellt der Notar den Kaufvertragsentwurf. Zwischen der Übersendung und Beurkundung gilt bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern grundsätzlich eine Prüfungsfrist von zwei Wochen. Privatverkäufer sollten dennoch ausreichend Zeit für Rückfragen einplanen. Der Vertrag regelt Kaufpreis, Fälligkeit, Besitzübergang, bekannte Mängel, mitverkauftes Inventar und die Löschung bestehender Belastungen.

Der Kaufpreis wird üblicherweise erst fällig, wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind, darunter häufig die Eintragung der Auflassungsvormerkung und das Vorliegen notwendiger Genehmigungen. Schlüssel, Nutzen, Lasten und Verkehrssicherungspflichten gehen zum vereinbarten Termin über. Ein detailliertes Übergabeprotokoll dokumentiert Zählerstände, Schlüsselanzahl, Zustand und übergebene Unterlagen. Gerade bei Heizölbeständen, Einbauküchen oder Photovoltaikanlagen verhindert eine klare vertragliche Zuordnung spätere Auseinandersetzungen.

Aspekt 4 von Immobilie verkaufen

Nach der Kaufpreiszahlung entscheidet die vollständige Kostenrechnung darüber, welcher Betrag tatsächlich beim Eigentümer verbleibt. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte deshalb nicht mit dem beurkundeten Kaufpreis, sondern mit dem Nettoerlös planen. Neben einer möglichen Maklerprovision können Kosten für Unterlagen, die Löschung von Grundpfandrechten, steuerliche Beratung und die vorzeitige Ablösung einer Finanzierung entstehen.

Typische Abzüge sind:

  • Maklerprovision: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Vorgaben zur Provisionsteilung. Beauftragen beide Parteien denselben Makler, müssen Käufer und Verkäufer grundsätzlich gleich hoch beteiligt werden.
  • Vorfälligkeitsentschädigung: Wird ein Darlehen vor Ende der Zinsbindung zurückgezahlt, kann die Bank einen finanziellen Ausgleich verlangen. Nach zehn Jahren besteht bei vielen Immobiliendarlehen allerdings ein gesetzliches Kündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist.
  • Grundbuchkosten: Die Löschung einer eingetragenen Grundschuld verursacht Gebühren bei Notar und Grundbuchamt. Eine nicht mehr valutierende Grundschuld sollte daher frühzeitig geprüft werden.
  • Verkaufsunterlagen: Energieausweis, Grundbuchauszug, Flurkarte oder fehlende Bauunterlagen können je nach Objekt und Beschaffungsweg mehrere Hundert Euro kosten.
  • Modernisierung und Präsentation: Kleinere Reparaturen, professionelle Fotografie oder Home Staging erhöhen den Aufwand, können aber Vermarktungsdauer und Preisverhandlung positiv beeinflussen.
  • Steuern: Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein privater Veräußerungsgewinn einkommensteuerpflichtig.

Eine belastbare Erlösrechnung stellt Kaufpreis, Restschuld und sämtliche Nebenkosten gegenüber. Der Ratgeber Immobilienverkauf: Kosten für den Verkäufer bietet dazu eine ergänzende Einordnung. Reserven sollten erst verplant werden, wenn Bank, Notar und Finanzamt ihre Forderungen abschließend beziffert haben.

Eigentümerin prüft mit einem Berater Verkaufsunterlagen an einem Wohnzimmertisch

Aspekt 5 von Immobilie verkaufen

Ob ein Verkaufsgewinn steuerfrei bleibt, richtet sich bei Privatpersonen vor allem nach § 23 Einkommensteuergesetz. Zwischen Anschaffung und Veräußerung muss grundsätzlich ein Zeitraum von mehr als zehn Jahren liegen. Maßgeblich sind dabei regelmäßig die Daten der notariellen Kaufverträge – nicht Kaufpreiszahlung, Grundbucheintragung oder Schlüsselübergabe.

Eine wichtige Ausnahme betrifft selbst genutztes Wohneigentum. Steuerfreiheit kann bestehen, wenn das Objekt ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt war. Dafür sind keine vollen 36 Monate erforderlich. Eine Nutzung von Dezember 2024 bis Januar 2026 kann bei einem Verkauf im Jahr 2026 grundsätzlich ausreichen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

Bei geerbten Immobilien beginnt die Zehnjahresfrist nicht mit dem Erbfall. Erben übernehmen regelmäßig das ursprüngliche Anschaffungsdatum des Erblassers. Bei Schenkungen gilt ebenfalls die sogenannte Fußstapfentheorie. Eine präzise Darstellung bietet der Beitrag Wann wird der Immobilienverkauf steuerpflichtig? Spekulationssteuer Immobilien einfach erklärt.

Der steuerpflichtige Gewinn entspricht nicht schlicht der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Berücksichtigt werden können unter anderem Anschaffungsnebenkosten, bestimmte Veräußerungskosten und geltend gemachte Abschreibungen. Letztere erhöhen bei vermieteten Objekten häufig den steuerlichen Gewinn.

Vorsicht ist bei mehreren Verkäufen innerhalb kurzer Zeit geboten. Die sogenannte Drei-Objekt-Grenze ist keine starre gesetzliche Freigrenze, sondern ein wichtiges Indiz für gewerblichen Grundstückshandel. Dann können zusätzlich Gewerbesteuer und umfangreichere Erklärungspflichten entstehen. Vor der Beurkundung sollte daher ein Steuerberater die individuellen Daten prüfen.

Aspekt 6 von Immobilie verkaufen

Die Finanzierungsmöglichkeiten der Interessenten beeinflussen unmittelbar, wie schnell Eigentümer eine Immobilie verkaufen können. Neben Kaufpreis und Zinsen muss der Käufer die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls seinen Provisionsanteil tragen. Schon regionale Steuerunterschiede verändern den erforderlichen Eigenkapitalbedarf erheblich.

Die folgenden Grunderwerbsteuersätze gelten 2026 in ausgewählten Bundesländern:

Bundesland Grunderwerbsteuersatz Steuer bei 300.000 Euro Kaufpreis
Bayern 3,5 % 10.500 Euro
Niedersachsen 5,0 % 15.000 Euro
Sachsen-Anhalt 5,0 % 15.000 Euro
Hessen 6,0 % 18.000 Euro
Brandenburg 6,5 % 19.500 Euro

Die Beispielrechnung unterstellt, dass der vollständige Kaufpreis der Steuer unterliegt. Bewegliche Gegenstände wie eine mitverkaufte Einbauküche können bei realistischer und vertraglich nachvollziehbarer Bewertung anders behandelt werden. Überhöhte oder pauschale Abzüge bergen dagegen steuerliche Risiken.

Vor der Reservierung sollten Verkäufer die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Angebots prüfen:

  1. Eine aktuelle Finanzierungsbestätigung oder ein belastbarer Eigenkapitalnachweis liegt vor.
  2. Der Käufer hat die Erwerbsnebenkosten in seiner Kalkulation berücksichtigt.
  3. Bank und Käufer kennen Modernisierungsbedarf, Energiekennwerte und mögliche Baulasten.
  4. Der vereinbarte Übergabetermin passt zur Finanzierungs- und Räumungsplanung.
  5. Eine Reservierungszusage enthält keine unklaren Zahlungs- oder Rücktrittsversprechen.
  6. Weitere Besichtigungen enden erst, wenn die notarielle Beurkundung hinreichend gesichert ist.

Eine unverbindliche Kreditauskunft ersetzt keine endgültige Darlehenszusage. Auch eine hohe Anzahlung außerhalb des Notarvertrags bietet keine verlässliche Sicherheit. Entscheidend sind ein plausibles Finanzierungskonzept, vollständige Objektunterlagen und eine realistische Bewertung durch das finanzierende Institut.

Kaufinteressenten besichtigen mit einer Maklerin ein helles Einfamilienhaus

Aspekt 7 von Immobilie verkaufen

Besondere Eigentums- und Nutzungsverhältnisse müssen vor Beginn der Vermarktung geklärt werden. Dazu gehören vermietete Wohnungen, Erbengemeinschaften, laufende Scheidungsverfahren sowie eingetragene Wohn- oder Nießbrauchrechte. Solche Konstellationen verhindern einen Verkauf nicht, verändern aber Zielgruppe, Immobilienwert und Vertragsgestaltung.

Bei vermieteten Objekten tritt der Käufer gemäß dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ in das bestehende Mietverhältnis ein. Mietvertrag, Kautionsnachweis, Betriebskostenabrechnungen und Informationen zu offenen Forderungen gehören deshalb in die Verkaufsakte. Eine Kündigung allein wegen des Verkaufs ist unzulässig. Wurde eine vermietete Wohnung während der Mietzeit in Wohnungseigentum umgewandelt, kann dem Mieter unter bestimmten Voraussetzungen zudem ein gesetzliches Vorkaufsrecht zustehen.

Erbengemeinschaften können nur gemeinschaftlich verfügen. Vor der Beurkundung müssen Erbnachweise, Vollmachten und die Zustimmung sämtlicher Miterben vorliegen. Ist ein Beteiligter minderjährig oder steht unter Betreuung, kann zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung erforderlich werden. Bei geschiedenen oder getrennten Eigentümern reicht es ebenfalls nicht aus, dass nur die im Haus lebende Person dem Verkauf zustimmt.

Ein eingetragenes Wohnrecht mindert den Verkehrswert abhängig von Alter, Umfang, Fläche und übernommenen Kosten. Für die Bewertung werden der jährliche Nutzungsvorteil und ein statistischer Vervielfältiger herangezogen. Soll das Recht gelöscht werden, braucht der Notar eine Bewilligung der berechtigten Person; häufig wird dafür eine Abfindung vereinbart.

Wer unter solchen Voraussetzungen eine Immobilie verkaufen will, sollte rechtliche Hindernisse vor Veröffentlichung des Exposés beseitigen. Der Überblick Immobilie veräußern: Ihr Weg zum erfolgreichen Verkauf ordnet die wesentlichen Stationen des Verkaufsprozesses ein. Bei komplexen Eigentumsverhältnissen sind zusätzlich notarielle, steuerliche und gegebenenfalls anwaltliche Prüfungen erforderlich.

Aspekt 8 von Immobilie verkaufen

Übergabe, Kaufpreiszahlung und Haftungsrisiken absichern

Mit der notariellen Unterschrift ist der Verkauf noch nicht abgeschlossen. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte besonders die Zeit zwischen Beurkundung, Kaufpreiszahlung und Schlüsselübergabe sorgfältig organisieren. Der Notar überwacht die vertraglichen Voraussetzungen und versendet die Fälligkeitsmitteilung, sobald beispielsweise die Auflassungsvormerkung eingetragen und erforderliche Genehmigungen eingeholt wurden. Erst danach zahlt der Käufer den Kaufpreis.

Für die Übergabe empfiehlt sich ein gemeinsamer Termin vor Ort. Verkäufer und Käufer prüfen den Zustand sämtlicher Räume, Nebenflächen und Außenanlagen. Ein schriftliches Übergabeprotokoll schafft Beweissicherheit und verhindert spätere Diskussionen über Schäden, fehlende Schlüssel oder abweichende Zählerstände.

Eigentümer und Käufer bei der gemeinsamen Schlüsselübergabe vor einem Einfamilienhaus

Folgende Punkte gehören in die abschließende Kontrolle:

  • Kaufpreiseingang: Schlüssel und Besitz grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung übergeben.
  • Zählerstände: Strom, Wasser, Gas und gegebenenfalls Fernwärme mit Datum dokumentieren.
  • Schlüsselverzeichnis: Haus-, Wohnungs-, Keller-, Garagen- und Briefkastenschlüssel einzeln aufführen.
  • Objektzustand: Räume fotografieren und sichtbare Schäden oder vereinbarte Restarbeiten festhalten.
  • Unterlagen: Bedienungsanleitungen, Wartungsnachweise, Grundrisse und Rechnungen übergeben.
  • Versicherungen: Gebäudeversicherung und Übergang des Versicherungsschutzes rechtzeitig mit Versicherer und Käufer klären.

Bis zum vertraglich vereinbarten Besitzübergang muss der Verkäufer die Immobilie grundsätzlich in dem zugesagten Zustand erhalten. Bekannte, offenbarungspflichtige Mängel dürfen nicht verschwiegen werden; ein üblicher Gewährleistungsausschluss schützt nicht bei arglistiger Täuschung. Praktische Hinweise liefern Wohnung oder Haus verkaufen: 14 Tipps für mehr Erfolg und der juristisch ausgerichtete Überblick Haus verkaufen: Tipps für die Eigentümer.

Bei Eigentumswohnungen kommen die Hausverwaltung, anteilige Hausgeldabrechnungen und mögliche Sonderumlagen hinzu. Eine vertiefende Orientierung bietet der Leitfaden Schritt für Schritt die Wohnung verkaufen und typische Fehler bei Preis, Unterlagen und Verhandlung vermeiden. Wer seine Immobilie verkaufen will, sollte außerdem Ummeldungen, Vertragsübernahmen und die Aufbewahrung aller Verkaufsunterlagen unmittelbar nach der Übergabe erledigen.

Fazit

Ein erfolgreicher Verkauf entsteht nicht erst bei der Besichtigung. Entscheidend sind eine belastbare Wertermittlung, vollständige Dokumente, eine realistische Preisstrategie und ein Exposé, das Vorzüge präzise darstellt, ohne Mängel zu verschweigen. Ebenso relevant sind die Bonitätsprüfung ernsthafter Interessenten, eine strukturierte Verhandlung und ein notarieller Vertrag, der Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin sowie übernommenes Inventar eindeutig regelt.

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte steuerliche und rechtliche Besonderheiten früh klären. Dazu zählen mögliche Spekulationssteuer, bestehende Grundschulden, Erbengemeinschaften, Wohnrechte und vermietete Flächen. Werden solche Punkte erst kurz vor dem Notartermin entdeckt, drohen Verzögerungen, Nachverhandlungen oder sogar der Abbruch des Geschäfts. Eine vorausschauende Verkaufsplanung reduziert dieses Risiko erheblich.

Auch die Präsentation beeinflusst das Ergebnis: gepflegte Räume, professionelle Fotos und nachvollziehbare Flächenangaben stärken das Vertrauen. Der höchste Angebotspreis ist allerdings nicht automatisch das beste Resultat. Maßgeblich sind der tatsächlich erzielbare Marktpreis, eine gesicherte Finanzierung und verlässliche Vertragsbedingungen. Gerade in regional unterschiedlichen Märkten können wenige Kilometer Lageunterschied erhebliche Auswirkungen auf Nachfrage und Vermarktungsdauer haben.

Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen, sollten deshalb mit einer vollständigen Bestandsaufnahme beginnen: Unterlagen beschaffen, Zustand prüfen, Wert fundiert bestimmen und einen realistischen Zeitplan festlegen. Anschließend lässt sich entscheiden, welche Aufgaben selbst übernommen werden können und wo Makler, Sachverständige, Steuerberater, Anwalt oder Notar erforderlich sind. Der nächste konkrete Schritt ist eine professionelle Bewertung des Objekts – denn ein belastbarer Preis bildet die Grundlage für jede erfolgreiche Vermarktung.

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